Bitte denken Sie an Ihren Nachweis bzgl. der 3G-Regel

Corona-Testpflicht

3G-Regeln

Geimpft, getestet, genesen

📌 Bitte beachten Sie unsere aktuellen Zugangsmaßnahmen in den Salon

📌 Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hygienemaßnahmen

📌 Bitte beachten Sie schon jetzt den § 14 Coronavirus und § 16 Datenschutz in unseren aktuellen AGBs.

❗Update zum 12.11.2021❗

Aktuelle gilt ein Schnelltest aus dem Testzentrum wieder für 24 Std. statt bisher 48 Std.

❗Update zum 10.08.2021❗

Voraussichtlich ab dem 20.08.2021 gelten die 3-G Regeln für Ihren Friseurbesuch:
Geimpft, getestet, genesen.

Liebe Kunden,

nach der heutigen Bund-Länder-Konferenz wird klar, spätestens ab dem 20.08.2021 gilt für den Friseurbesuch wieder die 3-G Regel. Das bedeutet: Wir dürfen Sie gerne beraten und bedienen wenn Sie, geimpft, genesen oder getestet sind. Testvoraussetzung ist ein Antigenschnelltest (max. 48 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt).
Übrigens, die gleichen Regeln gelten für Sie auch bei Veranstaltungen und Gastronomie in Innenräumen, Sport in Innenräumen und Beherbergungen.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund Ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Als Nachweis dient der Schülerausweis.
Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Coronatest.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung,
Ihre Familie Michels & Team

❗Update zum 22.05.2021❗

Keine Testpflicht mehr für Ihren Friseurbesuch

Liebe Kunden,

die Bundes-Notbremse für die Stadt Bonn ist aufgehoben. Dadurch ergeben sich für Ihren Friseurbesuch folgende Erleichterungen:

Ein negativer Corona-Test ist nicht mehr erforderlich.

und

Eine normale, medizinische Maske ist wieder ausreichend.

Bis auf Weiteres bestehen alle anderen Schutzmaßnahmen weiter: Abstand, Desinfektion, Lüften, etc.

Für einen Einkauf in der Bonner City benötigen Sie ebenfalls keinen Test mehr. Allerdings ist für den Besuch der Außengastronomie weiterhin ein negativer Corona-Test nötig.
Neu ab dem 22.05.2021: Dieser ist jetzt 48 Stunden gültig.

Alle weiteren Infos der Stadt Bonn finden Sie hier: https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/corona-regeln.php

❗Update vom 02.05.2021❗

Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten.

Liebe Kunden,

ab Montag, dem 03. Mai 2021 benötigen vollständig geimpfte Personen und Personen, die von einer Covid-19 Infektion genesen sind, keinen negativen Corona-Test mehr für Ihren Friseurbesuch. Wir freuen uns sehr über diese Erleichterung und hoffen, dass in den kommenden Wochen und Monaten alle die möchten ein „Impfangebot“ bekommen.
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht muss bei dem Friseurbesuch wie folgt nachgewiesen werden:

Durch den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 (Impfausweis oder Impfbescheinigung mit dem erkennbaren, 2. Impftermin)

oder

Durch den Nachweis eines positiven PCR-Test, welcher wenigstens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurück liegt

Ansonsten gilt weiterhin der Nachweis über einen tagesaktuellen, negativen Corona-Schnelltest von einer anerkannten Teststelle.
Alle Infos zu den Teststellen finden Sie weiter unten im Beitrag vom 30.03.2021

Bis auf weiteres bestehen alle anderen Schutzmaßnahmen weiter: Abstand – Hygiene – FFP2-Maske,..

rechte fur geimpftegenesene

❗Update vom 16.04.2021❗

Wir bleiben weiterhin geöffnet.

Trotz einer Verschärfung der Corona Maßnahmen in Bonn bleiben wir weiterhin geöffnet. Sie müssen uns nur eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test vorlegen, die nicht älter als 24 Std. ist.

Mit negativem Schnelltest zum Friseur in Bonn

❗Update vom 08.04.2021❗

Ein negativer Corona-Test ist erforderlich.
Liebe Kunden,
liebe Gäste und Freunde.

Mittlerweile gilt der Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis für Ihren Friseurbesuch seit einer Woche. In der Regel klappt es auch bisher sehr gut, vielen Dank für Ihre Mühe und Ihr Verständnis.
Nachdem es dennoch ein paar Unklarheiten gegeben hat sind hier nochmals einige Infos von der Stadt Bonn:

1. Auch für geimpfte Personen gilt in Bonn weiterhin die Testpflicht!
2. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
3. Es muss eine Bescheinigung der anerkannten Teststelle vorliegen (Apotheke, Testzentrum, Arzt)
4. Die Bescheinigung muss bei Eintritt in den Salon an der Rezeption vorgezeigt werden.
(Schriftlich oder auch gerne digital auf dem Handy)
5. Ausschließlich Kinder unter 7 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
6. Alle weiteren Maßnahmen wie Maskenpflicht, Handdesinfektion,.. bleiben bestehen.

Unsere Kunden berichten von sehr guten Erfahrungen mit dem Medicare Testzentrum am Remigiusplatz, gegenüber dem Lokal Bon(n)gout. Die Terminvergabe klappte in der Regel hier sehr gut. Anbei nochmals der Link zur Homepage Medicare Testzentrum bzw. zu der Online-Terminreservierung

Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit, den Test schon bis zu 24. Std. vorher, vielleicht in Wohnortnähe, durchführen zu lassen. Das entspannt möglicherweise die Anfahrt zu Ihrem Friseurtermin.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch,
Ihr Marcel Michels & Team

❗Update vom 30.03.2021❗

Ein negativer Corona-Test ist erforderlich.
Liebe Kunden,
liebe Gäste und Freunde.

Ab Mittwoch, dem 31. März gibt es für uns alle eine neue Situation: Die aktuellen Beschlüsse und Verordnungen der Stadt Bonn sehen vor, dass Sie uns unmittelbar vor dem Friseurbesuch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen müssen. Dieses Test-Ergebnis darf nicht älter als 24 Std. sein. Von dieser Verpflichtung sind Sie auch nicht entbunden, falls Sie bereits geimpft sein sollten. Einzig Kinder unter sieben Jahren benötigen keinen Test.

Sie haben die Möglichkeit, in Corona-Test-Zentren oder auch in einigen Apotheken, einen kostenlosen Schnelltest zu machen. Dieses negative Test-Ergebnis müssen Sie uns bei Ihrem Besuch vorzeigen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Sie ausschließlich nach Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Corona-Tests Ergebnis bedienen dürfen. (Ein „Selbst- oder Laientest“ ist leider nicht ausreichend.)
Für unsere Kunden aus Bonn gibt es auf der Homepage der Stadt Bonn eine Auflistung, sowie eine Karte von Teststellen in Bonn. Hier sind knapp 30 Teststationen aufgelistet. Insgesamt gibt es in Bonn ca. 160 gemeldete Teststationen. Wer nicht weiß, wo Tests durchgeführt werden, sollte in der nächstgelegenen Apotheke oder seiner Arztpraxis fragen.

Unweit von unserem Salon, am Remigiusplatz, befindet sich das Medicare Testzentrum in Bonn, (Gegenüber vom Cafe/Restaurant Bon(n)gout – Remigiusplatz 1). Hier werden nach vorheriger Online-Terminreservierung von 08:00 Uhr bis 19:55 Uhr kostenlose Corona-Tests für Bürger der Stadt Bonn angeboten.

Eine weitere fußläufige Möglichkeit ist das Testcenter Bonn Zentrum im ehemaligen Karstadt in der Poststr. Auch hier werden z.B. Online Termine angeboten.

Alternativ und auch ohne Termin bekommen Sie einen Schnelltest in der Löwen-Apotheke (Markt 38 – Telefon. 0228946750). Die Wartezeit hier beträgt leider oftmals 45 min. Termine sind hier nicht möglich.
Für unsere Kunden aus dem Rhein-Sieg Kreis gibt es auf dieser Homepage eine Auflistung, sowie eine Karte von Teststellen im Rhein-Sieg Kreis.
Auch wenn durch die neuen Beschlüsse Ihr Besuch bei uns etwas aufwändiger wird, so freuen wir uns um so mehr auf Sie und versichern Ihnen, alles zu tun, um Ihre Sicherheit in dieser schwierigen Zeit zu gewährleisten.

Ihr Marcel Michels & Team.
Bitte beachten Sie, dass bei Ihrem Besuch unsere bisherigen Hygiene- und Zugangsmaßnahmen bestehen bleiben.

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