Kassensicherungsverordnung

Kassenbonpflicht I Belegausgabepflicht

Liebe Kunden.

Zum 1.1.2020 tritt die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft.
Sicher haben Sie in den Medien darüber gelesen, dass alle Betriebe mit einem elektronischen Kassensystem künftig verpflichtet sind bei jedem einzelnen Kassiervorgang einen Kassenbon auszudrucken, unabhängig davon ob Sie einen Bon wünschen oder nicht.

Damit auch wir keine kilometerlangen, umweltschädlichen „Thermopapier-Schlangen“ produzieren haben wir uns entschieden ausschließlich Papier zu verwenden welches ohne chemische Farbentwickler und Phenolfrei ist (Ökobon).

Noch einfacher und umweltschonender ist die Möglichkeit, dass Sie den Kassenbon per e-Mail erhalten. Dies ist die einzige Möglichkeit um einen Ausdruck zu vermeiden. Falls noch nicht geschehen hinterlassen Sie uns doch einfach Ihre e-Mail Adresse (wir senden auch garantiert keine Werbung), und tragen somit zur Vermeidung von Papiermüll bei.

Ihr Marcel Michels & Team

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