Vorübergehende Senkung des Mehrwertsteuersatzes

Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

der Bundesregierung

Liebe Kunden.

Entgegen der Ankündigung von Ende Juni, dass ich die Reduzierung der Mehrwertsteuer in meinem Salon an Sie weiter gebe, musste ich auf Grund neuer Tatsachen meine Entscheidung ändern. Warum diese Änderung fragen Sie sich möglicherweise?

Im April diesen Jahres, während der angeordneten Schließung unseres Salons für insgesamt sechs Wochen, erhielt mein Unternehmen relativ schnell und unbürokratisch die Soforthilfe des Landes NRW. Diese konnten wir auch sehr gut gebrauchen, denn die Mietkosten für unser Ladenlokal in der Innenstadt von Bonn, die Ausbildungsvergütungen für unsere sieben Auszubildenden, laufende Finanzierungs- und Leasingkosten, Beiträge für betriebliche Versicherungen und Berufsgenossenschaften etc. mussten auch in der Zeit des Shutdowns bedient werden. Ebenso hatten wir Kosten in Höhe von 3.000,- EUR für den Spuckschutz an der Rezeption und an den Waschbecken, für Mund-Nasen-Masken sowie für größere Mengen an Desinfektion, Handschuhen etc.
Obwohl die Mitarbeiter für diese sechs Wochen in Kurzarbeit waren, sind alleine in der Zeit Kosten in Höhe von deutlich über 35.000,- EUR entstanden. Unter anderem auch weil ich mich entschieden hatte, allen Mitarbeitern Ihr Gehalt auf 100% aufzustocken (anstatt Kurzarbeitergeld in Höhe von nur 60% des eigentlich fälligen Nettolohns).

In meinem Bewilligungbescheid der Soforthilfe vom 27.03.2020 hieß es noch:
„Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen, 
dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw. Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten Mittel auf das Konto der LandeskasseIBAN DE59 3005 0000 0016 8351 5 unter Angabe des Aktenzeichens zurückzuzahlen.“

Jetzt bekomme ich ein Formular zum Ausfüllen, in dem plötzlich der Umsatzausfall keine große Rolle mehr spielt. Bei Antragstellung hieß es noch:
„Die Soforthilfe wird gewährt wenn b) der Betrieb auf Grund behördlicher Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wird.“
Nun darf ich, kurzgefasst, die Umsätze von drei Monaten zusammenziehen, und die Kosten von drei Monaten wieder abziehen. ABER: Keine Lohnkosten, keine Ausbildungsvergütungen, nichtmals die Aufstockung des KUG ist förderungsfähig. Und das obwohl in einem Friseurbetrieb unserer Größe und in der Geschäftsform einer GmbH, die Lohnkosten knapp 60% aller Kosten ausmachen.

Das „Ende vom Lied“ scheint zu sein, dass sich die vollmundig angekündigte und erhalten Soforthilfe des Landes NRW in Höhe von 25.000,- EUR (welche ja nicht rückzahlungspflichtig sein sollte), als zinsloses Darlehen für maximal 9 Monate herausstellt. Ich werde den Betrag in den kommenden Monaten an NRW zurück zahlen dürfen, von daher bitte ich um Verständnis, dass wir die Senkung der Mehrwertsteuer zur Konjunktur und Krisenbewältigung in unserem eigenen Unternemen verwenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Marcel Michels mit Familie und Team.

 

 

 

 

Alter Stand vom 24.Juni 2020.
Liebe Kunden,

um den Folgen der Coronakrise entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung am 29.06.2020 ein weiteres Konjunkturpaket beschlossen, welches unter anderem auch die Absenkung der Mehrwertsteuer enthält. Vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 wird deswegen der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% gesenkt. Der Plan sieht vor, dass die Unternehmen die reduzierte Steuer in Form von reduzierten Preisen an die Konsumenten weitergeben. Die Senkung der Steuer um 3 Prozentpunkte entspricht einem steuerlichen Rückgang von 15,79%. Für den Konsument bedeutet dies, dass der Bruttopreis um ca. 2,5% gesenkt werden kann. Kritiker dieser Maßnahme befürchten allerdings, dass die Senkung der Mehrwertsteuer lediglich dazu dient, die Gewinnmargen der Unternehmen zu erhöhen.

Ich habe mich entschieden diese steuerliche Entlastung bei mir im Salon weiter zu geben. Wir, als Unternehmen mit über 20 Mitarbeitern, haben in NRW noch während der Zeit des Lockdown recht zügig und unkompliziert die Soforthilfe erhalten. Deswegen finde ich es nur fair und korrekt, wenn wir als Unternehmen nun die Senkung der Mehrwertsteuer aus dem Konjunkturpaket an unsere Kunden weitergeben. Einzig die bei der Senkung entstehenden Cent Beträge werden wir auf glatte Beträge runden.
Unsere gültigen Preise vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 finden Sie hier Preise

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PS: Ausgenommen von der Preisanpassung sind unsere Balayage-Pakete (Balayage „Pur“, Balayage „Plus“ & Balayage „fresh up“ . Bei diesen sehr Zeit- und Produktaufwendigen Dienstleistung können wir den Nachlass leider nicht weiter geben.